Unser Unternehmen besteht seit 1950. Wir können daher bei der Ausführung unserer Arbeiten auf eine langjährige Erfahrung und inzwischen mehrere Millionen Quadratmeter bearbeitete Fussbodenoberfläche zurückblicken.
Unser Fachbetrieb besitzt die Qualifikation, nach § 19 I des Wasserhaushalts-gesetzes (WHG), die Beschichtung von Auffangräumen (RAL-RG 977) durchzuführen.
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